Bruststraffung

Meist handelt es sich bei der reinen Bruststraffung um einen kosmetischen Eingriff. Die Krankenkasse gewährt in diesen Fällen keinen Kostenzuschuss. Sollte eine Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig sein, z.B. zum Vorbeugen von Haltungsschäden und Ekzemen in der Unterbrustfalte, klären wir Sie selbstverständlich über Ihre Möglichkeiten auf.

17. Mai 2020

Wird eine Bruststraffung von der Krankenkasse übernommen?

Meist handelt es sich bei der reinen Bruststraffung um einen kosmetischen Eingriff. Die Krankenkasse gewährt in diesen Fällen keinen Kostenzuschuss. Sollte eine Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig sein, z.B. zum Vorbeugen von Haltungsschäden und Ekzemen in […]
17. Mai 2020

Kann jede Brust gestrafft werden?

Ja, grundsätzlich kann jede Brust gestrafft werden. Sollten Sie gerade stillen, ist es sinnvoll, bis zu 6 Monate nach dem Stillen abzuwarten, bis Sie eine Brustkorrektur vornehmen. So können wir sichergehen, dass sich die Form Ihrer […]
17. Mai 2020

Ab welchem Alter kommt eine Bruststraffung in Frage?

Wir empfehlen eine Operation an der Brust frühestens ab 18 Jahren, wenn man von einem abgeschlossenen Wachstum ausgehen kann. In der Regel sind unsere Patientinnen zwischen 25 und 60 Jahre alt und über alle Vor- und […]
19. Februar 2020
Vorher Nachher Patient 054 Bild 01

Bruststraffung 054

Fallschirmplastik um den Brustwarzenvorhof mit Hebung des Vorhof/Brustwarzenkomplexes, Hautduplikation und damit Formung eines inneren BH’s.