Wird eine Oberarmstraffung von der Krankenkasse übernommen?

Bei einer Oberarmstraffung handelt es sich in den meisten Fällen um einen kosmetischen Eingriff. Hier übernehmen die Sozialversicherungsträger keine Kosten. Sollte die Operation medizinisch notwendig sein, etwa weil Sie in Folge einer starken Gewichtsabnahme einen Hautüberschuss aufweisen, kann die Krankenkasse die Kosten anteilig tragen. Dr. Hillisch klärt mit Ihnen gerne unverbindlich, ob Sie dafür geeignet sind.

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