Wird eine Bruststraffung von der Krankenkasse übernommen?

Meist handelt es sich bei der reinen Bruststraffung um einen kosmetischen Eingriff. Die Krankenkasse gewährt in diesen Fällen keinen Kostenzuschuss. Sollte eine Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig sein, z.B. zum Vorbeugen von Haltungsschäden und Ekzemen in der Unterbrustfalte, klären wir Sie selbstverständlich über Ihre Möglichkeiten auf.