Die Krankenkasse übernimmt für kosmetische Eingriffe wie die einer Schamlippenkorrektur keine Kosten. Sollte eine Behandlung medizinisch notwendig sein – was sehr selten vorkommt – kann unter Umständen ein Zuschuss gewährt werden.
Die Krankenkasse übernimmt für kosmetische Eingriffe wie die einer Schamlippenkorrektur keine Kosten. Sollte eine Behandlung medizinisch notwendig sein – was sehr selten vorkommt – kann unter Umständen ein Zuschuss gewährt werden.
Nein, entferntes Gewebe kann nicht nachwachsen. Selten kommt es unter bestimmten Bedingungen dazu, dass sich Schamlippen wieder ausdehnen können. Dazu zählen vor allem hormonelle Einflüsse wie Schwangerschaft oder Wechseljahre. Auch, wenn Patientinnen an Gewicht verlieren, kann […]
Im Normalfall hält das Ergebnis einer Intimkorrektur lebenslang. Es handelt sich somit um eine dauerhafte Verkleinerung bzw. Verschönerung der Schamlippen.